Zugangsberechtigung
Die CampusCard - Studienausweis und auch Dienstausweis - hat eine integrierte Zugangskontrollfunktion, welche an allen Studienorten zum Einsatz kommt. Dazu zählen die Parkplatznutzung am Studienort Oldenburg sowie der Zugang zu Gebäuden und Räumen.
Die Berechtigungen werden nicht vom HRZ verwaltet, sondern müssen über das Dezernat 4: Gebäudemanagement angefordert werden.
Studierende stellen den Antrag auf Erteilung einer Parkerlaubnis für Studierende am Campus Oldenburg beim Dezernat 4 Gebäudemanagement, Abt. Hausdienste, Hauptgebäude, Raum HE 1, Ofener Str. 16, 26121 Oldenburg.
Da nur eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung steht, erhalten die Studierenden, die außerhalb der Stadt Oldenburg wohnen, vorrangig eine Parkplatzgenehmigung. Ausnahmeregelungen sind schriftlich zu begründen und mit den entsprechenden Nachweisen dem Antrag beizufügen. Ein Wechsel des Wohnortes ist dem Gebäudemanagement mitzuteilen. Der/die Antragsteller_in verpflichtet sich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.
