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Ordnungen & Verträge

Diese Seite beschreibt, auf welcher Grundlage der Zugang zu den IT-Systemen der Jade Hochschule gewährt und wieder entzogen wird.


Ordnungen


Niedersächsisches Hochschulgesetz

Die gesetzliche Grundlage aller Ordnungen an der Jade Hochschule ist das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG).

Nach § 16 NHG sind Mitglieder einer Hochschule wie folgt definiert:

  • Professorinnen und Professoren (auch Professurverwaltung i.V. mit § 26 Absatz 7 NHG)
  • Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Lehrkräfte für besondere Aufgaben
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (auch Auszubildende)
  • Studierende

Grundordnung der Jade Hochschule

Das niedersächsische Hochschulgesetz wird in § 3 der Grundordnung der Jade Hochschule entsprechend aufgegriffen. Demnach sind Mitglieder diejenigen, die an der Hochschule nicht nur vorübergehend oder gastweise hauptberuflich oder hauptamtlich tätig sind, sowie die eingeschriebenen Studierenden.

Nach § 3 der Grundordnung der Jade Hochschule sind Angehörige der Hochschule wie folgt definiert:

  • nebenberuflich oder nebenamtlich an der Hochschule Tätige
  • Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
  • Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler
  • Lehrbeauftragte
  • die oder der Vorsitzende des Lenkungsausschusses für die Kooperation mit der Universität Oldenburg
  • im Ruhestand befindliche sowie entpflichtete Professorinnen und Professoren
  • Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren
  • Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger
  • kooperativ Promovierende
  • Kollegiatinnen und Kollegiaten des Jade Kollegs
  • Gasthörerinnen und Gasthörer
  • Frühstudierende

Ordnung zur Nutzung der IT-Ressourcen der Jade Hochschule

Nach § 3 der Ordnung zur Nutzung der IT-Ressourcen der Jade Hochschule sind folgende Personenkreise zur Nutzung der IT-Ressourcen der Jade Hochschule berechtigt:

  • Mitglieder und Angehörige der Jade Hochschule nach § 3 der Grundordnung der Jade Hochschule
  • Organisationseinheiten, Einrichtungen und vergleichbare Stellen der Jade Hochschule
  • Beauftragte der Jade Hochschule zur Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Mitglieder und Angehörige anderer Hochschulen in Niedersachsen oder Hochschulen außerhalb des Landes Niedersachsens aufgrund besonderer Vereinbarungen
  • Mitglieder und Angehörige von kooperierenden oder durch internationale Beziehungen verbundenen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie nahestehenden Einrichtungen, Institutionen und Behörden aufgrund besonderer Vereinbarung
  • sonstige juristische oder natürliche Personen aufgrund besonderer Vereinbarung, sofern hierdurch die Belange der oben genannten Berechtigten nicht beeinträchtigt werden

Verträge


DFN-AAI

Die Jade Hochschule ist durch verschiedene Verträge verpflichtet, Ihre Benutzerkonten auf dem aktuellen Stand zu halten. Eine dieser Grundlagen stellt z.B. der Dienst DFN-AAI dar: Mit Hilfe dieses Dienstes können sich Hochschulangehörige als solche bei anderen Dienste-Anbietern ausweisen und diese somit nutzen (z.B. Bibliotheksdienste). Dabei definiert die DFN-AAI sogenannte Verlässlichkeitsklassen.

Die Jade Hochschule nimmt an der Verlässlichkeitsklasse „Advanced“ teil, wodurch folgende Mindestanforderungen einzuhalten sind:

  • Verfahren zur Identifizierung durch die nutzende Einrichtung
    • Identifizierung durch das persönliche Vorsprechen gegenüber einer Vertrauensinstanz mit einem amtlichen Dokument zur Identitätsfeststellung. Die an den Hochschulen etablierten Einschreibungs- und Einstellungsprozesse werden als gleichwertig akzeptiert.
  • Verfahren zum Ausweis einer Identität
    • Ausweis anhand eines personalisierten Accounts mit einer Nutzerkennung und einem Passwort oder digitalen Zertifikat, die im Rahmen einer ausreichend sicheren Vergaberichtlinie ausgestellt wurden.
  • Datenhaltung und Prozesse zur Pflege der Identitäten
    • Mit Verpflichtung bzgl. Korrektheit und Aktualisierung innerhalb von 2 Wochen.
de/hrz/org/regulations.txt · Zuletzt geändert: 2023/08/18 10:21 von gu1111