Inhaltsverzeichnis
Ordnungen & Verträge
Diese Seite beschreibt, auf welcher Grundlage der Zugang zu den IT-Systemen der Jade Hochschule gewährt und wieder entzogen wird.
Ordnungen
Niedersächsisches Hochschulgesetz
Die gesetzliche Grundlage aller Ordnungen an der Jade Hochschule ist das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG).
Nach § 16 NHG sind Mitglieder einer Hochschule wie folgt definiert:
- Professorinnen und Professoren (auch Professurverwaltung i.V. mit § 26 Absatz 7 NHG)
- Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (auch Auszubildende)
- Studierende
Grundordnung der Jade Hochschule
Das niedersächsische Hochschulgesetz wird in § 3 der Grundordnung der Jade Hochschule entsprechend aufgegriffen. Demnach sind Mitglieder diejenigen, die an der Hochschule nicht nur vorübergehend oder gastweise hauptberuflich oder hauptamtlich tätig sind, sowie die eingeschriebenen Studierenden.
Nach § 3 der Grundordnung der Jade Hochschule sind Angehörige der Hochschule wie folgt definiert:
- nebenberuflich oder nebenamtlich an der Hochschule Tätige
- Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
- Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler
- Lehrbeauftragte
- die oder der Vorsitzende des Lenkungsausschusses für die Kooperation mit der Universität Oldenburg
- im Ruhestand befindliche sowie entpflichtete Professorinnen und Professoren
- Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren
- Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger
- kooperativ Promovierende
- Kollegiatinnen und Kollegiaten des Jade Kollegs
- Gasthörerinnen und Gasthörer
- Frühstudierende
Ordnung zur Nutzung der IT-Ressourcen der Jade Hochschule
Nach § 3 der Ordnung zur Nutzung der IT-Ressourcen der Jade Hochschule sind folgende Personenkreise zur Nutzung der IT-Ressourcen der Jade Hochschule berechtigt:
- Mitglieder und Angehörige der Jade Hochschule nach § 3 der Grundordnung der Jade Hochschule
- Organisationseinheiten, Einrichtungen und vergleichbare Stellen der Jade Hochschule
- Beauftragte der Jade Hochschule zur Erfüllung ihrer Aufgaben
- Mitglieder und Angehörige anderer Hochschulen in Niedersachsen oder Hochschulen außerhalb des Landes Niedersachsens aufgrund besonderer Vereinbarungen
- Mitglieder und Angehörige von kooperierenden oder durch internationale Beziehungen verbundenen Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie nahestehenden Einrichtungen, Institutionen und Behörden aufgrund besonderer Vereinbarung
- sonstige juristische oder natürliche Personen aufgrund besonderer Vereinbarung, sofern hierdurch die Belange der oben genannten Berechtigten nicht beeinträchtigt werden
Verträge
DFN-AAI
Die Jade Hochschule ist durch verschiedene Verträge verpflichtet, Ihre Benutzerkonten auf dem aktuellen Stand zu halten. Eine dieser Grundlagen stellt z.B. der Dienst DFN-AAI dar: Mit Hilfe dieses Dienstes können sich Hochschulangehörige als solche bei anderen Dienste-Anbietern ausweisen und diese somit nutzen (z.B. Bibliotheksdienste). Dabei definiert die DFN-AAI sogenannte Verlässlichkeitsklassen.
Die Jade Hochschule nimmt an der Verlässlichkeitsklasse „Advanced“ teil, wodurch folgende Mindestanforderungen einzuhalten sind:
- Verfahren zur Identifizierung durch die nutzende Einrichtung
- Identifizierung durch das persönliche Vorsprechen gegenüber einer Vertrauensinstanz mit einem amtlichen Dokument zur Identitätsfeststellung. Die an den Hochschulen etablierten Einschreibungs- und Einstellungsprozesse werden als gleichwertig akzeptiert.
- Verfahren zum Ausweis einer Identität
- Ausweis anhand eines personalisierten Accounts mit einer Nutzerkennung und einem Passwort oder digitalen Zertifikat, die im Rahmen einer ausreichend sicheren Vergaberichtlinie ausgestellt wurden.
- Datenhaltung und Prozesse zur Pflege der Identitäten
- Mit Verpflichtung bzgl. Korrektheit und Aktualisierung innerhalb von 2 Wochen.