Hochschulrechenzentrum
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Diese Seite beschreibt, auf welcher Grundlage der Zugang zu den IT-Systemen der Jade Hochschule gewährt und wieder entzogen wird.
Die gesetzliche Grundlage aller Ordnungen an der Jade Hochschule ist das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG).
Nach § 16 NHG sind Mitglieder einer Hochschule wie folgt definiert:
Das niedersächsische Hochschulgesetz wird in § 3 der Grundordnung der Jade Hochschule entsprechend aufgegriffen. Demnach sind Mitglieder diejenigen, die an der Hochschule nicht nur vorübergehend oder gastweise hauptberuflich oder hauptamtlich tätig sind, sowie die eingeschriebenen Studierenden.
Nach § 3 der Grundordnung der Jade Hochschule sind Angehörige der Hochschule wie folgt definiert:
Nach § 3 der Ordnung zur Nutzung der IT-Ressourcen der Jade Hochschule sind folgende Personenkreise zur Nutzung der IT-Ressourcen der Jade Hochschule berechtigt:
Die Jade Hochschule ist durch verschiedene Verträge verpflichtet, Ihre Benutzerkonten auf dem aktuellen Stand zu halten. Eine dieser Grundlagen stellt z.B. der Dienst DFN-AAI dar: Mit Hilfe dieses Dienstes können sich Hochschulangehörige als solche bei anderen Dienste-Anbietern ausweisen und diese somit nutzen (z.B. Bibliotheksdienste). Dabei definiert die DFN-AAI sogenannte Verlässlichkeitsklassen.
Die Jade Hochschule nimmt an der Verlässlichkeitsklasse „Advanced“ teil, wodurch folgende Mindestanforderungen einzuhalten sind: